Maintenance on 09/01/2021 from 7:00 am to 7:30 am. This may result in brief restrictions and outages of our services.

Maintenance on 09/01/2021 from 7:00 am to 7:30 am. This may result in brief restrictions and outages of our services.

Maintenance work on September 01st, 2021 from 7:00 a.m. - 7:30 a.m.

This site uses cookies to improve user-friendliness. You can find more information in our Privacy statement

MOSS Transaktionsaufstellung

Payment glossary

Please note: This payment glossary exists only in the German language.

MOSS-fähige Transaktionsaufstellung


Das MOSS- bzw. KEA-Verfahren wurde 2015 vom Bundesministerium der Finanzen im Einklang mit der EU-Gesetzgebung eingeführt. MOSS bedeutet Mini One Stop Shop und KEA ist dessen deutsche Version: Kleine Einzige Anlaufstelle.

MOSS ist ein besonderes Besteuerungsverfahren für sogenannten grenzüberschreitenden Handel von Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und auf elektronischem (digitalem) Weg erbrachte Dienstleistungen für Endverbraucher im EU-Ausland. Eine Umsatzsteuer-Registrierung im EU-Ausland ist seitdem nicht mehr nötig.

Eine MOSS-fähige Transaktionsaufstellung erleichtert die Abrechnung nach der Vorgabe der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie und somit dann zu dem jeweiligen Umsatzsteuersatz des jeweiligen EU-Landes, in dem der Kauf stattfand.

Wer benötigt eine MOSS-fähige Transaktionsaufstellung?

Alle Unternehmen, die entsprechende Produkte anbieten, wie oben angeführt, profitieren von einer MOSS-fähigen Transaktionsaufstellung. Denn häufig werden die Produkte in mehreren Ländern vertrieben, wobei diese Länder dann jeweils voneinander abweichende Umsatzsteuersätze erheben.

Die MOSS-fähige Transaktionsaufstellung vereinfacht die Abgabe einer Umsatzsteuererklärung durch die nach Ländern aufgeschlüsselte Ansicht.