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Das MOSS- bzw. KEA-Verfahren wurde 2015 vom Bundesministerium der Finanzen im Einklang mit der EU-Gesetzgebung eingeführt. MOSS bedeutet Mini One Stop Shop und KEA ist dessen deutsche Version: Kleine Einzige Anlaufstelle.
MOSS ist ein besonderes Besteuerungsverfahren für sogenannten grenzüberschreitenden Handel von Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und auf elektronischem (digitalem) Weg erbrachte Dienstleistungen für Endverbraucher im EU-Ausland. Eine Umsatzsteuer-Registrierung im EU-Ausland ist seitdem nicht mehr nötig.
Eine MOSS-fähige Transaktionsaufstellung erleichtert die Abrechnung nach der Vorgabe der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie und somit dann zu dem jeweiligen Umsatzsteuersatz des jeweiligen EU-Landes, in dem der Kauf stattfand.
Alle Unternehmen, die entsprechende Produkte anbieten, wie oben angeführt, profitieren von einer MOSS-fähigen Transaktionsaufstellung. Denn häufig werden die Produkte in mehreren Ländern vertrieben, wobei diese Länder dann jeweils voneinander abweichende Umsatzsteuersätze erheben.
Die MOSS-fähige Transaktionsaufstellung vereinfacht die Abgabe einer Umsatzsteuererklärung durch die nach Ländern aufgeschlüsselte Ansicht.