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Opt-In-Verfahren

Payment glossary

Please note: This payment glossary exists only in the German language.

Opt-In-Verfahren


Das Opt-In-Verfahren stammt aus dem Permission Marketing und wird im Online-Marketing, ganz besonders beim E-Mail-Marketing angewandt und bedeutet, dass ein Anwender einer bestimmten Option zustimmen muss. Beispielsweise muss der Anwender einen Haken in einer Checkbox setzen, wenn er weitere Informationen z.B. per E-Mail (Newsletter etc.) zu einer bestimmten Sache erhalten will.

Opt-in ist abgeleitet vom englischen to opt – sich entscheiden. Demnach ist das Opt-in Verfahren ein ausdrückliches Zustimmungsverfahren. Der Anwender muss der Kontaktaufnahme und der Verwendung seiner Daten zum Zweck der Werbung durch z.B. E-Mail, Telefonanruf oder SMS explizit zusagen.

Welche Opt-in Verfahren gibt es?

Das Opt-in Verfahren findet in verschiedenen Ausführungen Anwendung. Es gibt das einfache Opt-in (Single Opt-in) und das doppelte Opt-in (Double Opt-in oder auch Closed-Loop-Opt-in). Das Double-Opt-In-Verfahren ist jedoch nicht mit dem Confirmed Opt-in gleichzusetzen.

Das einfache Opt-in-Verfahren ermöglicht dem interessierten Endverbraucher, einfach nur seine E-Mail-Adresse anzugeben, um einen Newsletter zu erhalten. Da hier keine weiteren Angaben abgefragt oder geprüft werden, können fehlerhafte oder missbräuchliche Einträge getätigt werden.

Beim Double-Opt-in-Verfahren erhält der Endverbraucher nach Angabe seiner E-Mail-Adresse eine E-Mail, in der sich ein Aktivierungslinks oder ein anderes Verfahren zur Verifizierung der angegebenen Adresse befindet. Somit ist das Double-Opt-in das seriösere und im Zuge der DSGVO rechtssicherere Opt-in-Verfahren.

Bei dem Confirmed Opt-in-Verfahren wird lediglich eine E-Mail mit einer Bestätigung für z.B. ein Newsletter-Abo verschickt. Um zu widersprechen muss auf die Mail bzw. an die dort angegebenen Kontaktdaten eine entsprechende Antwort gerichtet werden.

Was ist das Gegenteil vom Opt-in Verfahren?

Das Gegenteil zum Opt-In Verfahren ist das Opt-out Verfahren. Oft ist dieses rechtlich nicht zulässig, da der Anwender einer Kontaktaufnahme und/oder Verwendung seiner Daten aktiv widersprechen muss. Soll heißen, dass von vornherein davon ausgegangen wird, dass dem User beispielweise Werbung zugeschickt werden darf. Jedoch besteht die Gefahr, dass quasi vergessen wird, einer weiteren Verwendung der Daten zu widersprechen bzw. eine Checkbox unlogisch oder versteckt auf einer Webseite abgebildet oder dass gar der Anwender umständlich per E-Mail oder auf dem Postweg widersprechen muss.