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Prenotification

Payment glossary

Please note: This payment glossary exists only in the German language.

Prenotification


Die Prenotification ist die Information zu einer demnächst bevorstehenden Lastschrift. Sie ist bei dem SEPA-Lastschriftverfahren die Vorabinformation mit den Inhalten zum Zeitpunkt der Kontobelastung und dem konkreten Buchungsbetrag. Die Pre-Notification wird in der Regel 14 Kalendertage vor der Fälligkeit mitgeteilt. In Absprache mit dem Zahlungspflichtigen kann diese Frist auf bis zu einem Tag vor Fälligkeit verkürzt werden.

Weshalb gibt es die Prenotification?

Diese SEPA-Lastschrift-Vorabinformation soll dem Zahler die Möglichkeit geben, sich auf die Lastschriftzahlung einzurichten und dementsprechend sein Konto in mindestens der Höhe der Zahlung zu decken. So sollen zumindest die Rücklastschriften mangels Deckung vermieden werden.

Wie sollte eine Prenotification aussehen?

Die Mindestanforderung besagt, dass die Höhe der Zahlung und das Abbuchungsdatum mitgeteilt werden müssen.

Eine ausführlichere Prenotification ist jedoch nachvollziehbarer für den Zahler und sollte demnach nicht nur die Betragshöhe und das Datum, sondern auch Informationen zum Mandat, die Gläubigeridentifikationsnummer des Abbuchenden und Informationen zum bebuchenden Konto enthalten.

Sollte es in einem Zeitraum von einem Jahr in einem festen Turnus (z.B. monatlich, vierteljährlich, halbjährlich) zur Abbuchung eines gleichbleibenden Betrags kommen, ist eine Prenotification zu Beginn der Periode ausreichend. Ändert sich jedoch der Buchungsbetrag oder wird der Turnus unterbrochen, muss eine neue Pre-Notification erstellt und ausgegeben werden.

Gibt es Fristen bei einer Prenotification zu beachten?

Grundsätzlich gilt eine Frist von 14 Bankarbeitstagen. Da diese Frist jedoch u.a. im Online-Handel zu lang und somit nicht sinnvoll ist, kann die Frist auf minimum einen Tag vor Buchung verkürzt werden. Da diese Verkürzung zwischen Gläubiger und Zahler abgesprochen sein muss, macht es Sinn, Informationen dazu in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf der Rechnung zu vermerken. Sinnvoll wäre diese Info ebenfalls im SEPA-Lastschriftmandat selbst.

Die Vorlagefristen bei den Banken sind 5 Bankarbeitstage bei Erstlastschriften und Einmallastschriften sowie 2 Bankarbeitstage bei Folgelastschriften. Da sich auch diese Zeiträume als nicht praxistauglich erwiesen haben, ist es für Händler möglich, die COR1 – Option bei ihrer Bank zu nutzen (bzw. dieses Szenario über einen Paymentservice-Provider abbilden zu lassen). Die COR1 ist sozusagen eine SEPA-Schnell-Lastschrift. Die Vorlagefrist kann hierbei auf bis zu einem Bankarbeitstag verkürzt werden.