Attention! There are currently mails in circulation, supposedly from Google, which state our mail domain as the sender. Please do not open the links in these mails under any circumstances! Please use the possibility to report these mails as phishing in your Gmail account. Thank you for your cooperation!

Attention! There are currently mails in circulation, supposedly from Google, which state our mail domain as the sender. Please do not open the links in these mails under any circumstances! Please use the possibility to report these mails as phishing in your Gmail account. Thank you for your cooperation!

Attention - phishing emails from Google with our sender in circulation - find out more

This site uses cookies to improve user-friendliness. You can find more information in our Privacy statement

Einlagensicherungsfond

Payment glossary

Please note: This payment glossary exists only in the German language.

Einlagensicherungsfond


Ein Einlagensicherungsfond ist ein Teil eines Systems zur Einlagensicherung von Geldern bzw. Bankguthaben von Anlegern (Privatpersonen und auch Unternehmen) bei den Kreditinstituten. Innerhalb der Europäischen Union (EU) sind Bankeinlagen bis zu 100.000 EUR pro Anleger und Bank per Gesetz geschützt. Im Falle einer sogenannten Bankenpleite greifen weitere, landesspezifische Sicherungssysteme.

Alle einem Einlagensicherungsfond angehörenden Banken und Kreditinstitute zahlen jährlich einen von ihrem Umsatz und ihrer Bonität abhängigen Betrag ein.

Wofür gilt ein Einlagensicherungsfond?

Die gesetzliche Einlagensicherung, welche auch aus einem Einlagensicherungsfond bedient werden kann, gilt in der Regel für Guthaben aus Girokonten, Tagesgeldkonten und Festgeldkonten sowie für Sparguthaben (Sparbuch) und Sparbriefe.

Neben dieser Sicherung gibt es in Deutschland zusätzlich noch freiwillige Sicherungssysteme, die bei einer Bankenpleite die Gelder der Kunden vollständig oder auch in Millionenhöhen zurückzahlen können.

Warum gibt es Einlagensicherungsfonds?

Viele Bankkunden haben bei Ihrer Bank nicht nur ein Girokonto, sondern auch Konten mit Sparguthaben. Sollte es zu einer Insolvenz oder allgemein zu einer Zahlungsunfähigkeit der Bank kommen, so erhalten die Kunden zumindest ihre Gelder aus den jeweiligen Konten zurück. Die gesetzliche Vorgabe dabei liegt bei 100.000 EUR pro Kunde. Bei Gemeinschaftskonten, wie zum Beispiel bei Eheleuten, liegt die Absicherung sogar bei 200.000 EUR. In einzelnen Fällen ist sogar eine Absicherung von bis zu 500.000 EUR möglich. Dieser erhöhte Schutzumfang gilt für einen Zeitraum von 6 Monaten und kann bei besonderen Lebensumständen, wie z.B. dem Renteneintritt, Invalidität oder einer Scheidung angewandt werden. Um nun auch höhere Guthaben ausgleichen zu können, gehören viele private Banken einem Einlagensicherungsfond an. Hieraus sind dann die bereits beschrieben Zahlungen in Millionenhöhe möglich.

Ein Einlagensicherungsfond ist also eine zusätzliche, von der Bank individuell angebotene Sicherheit, zu der gesetzliche vorgegebenen Einlagensicherung.

Gibt es verschiedene Einlagensicherungsfonds?

In Deutschland bestehen derzeit die folgenden Einlagensicherungsfonds (Stand 2018):

  • Regionale Sparkassen-Stützungsfonds (11 Stück, auch Cash-Fonds)
  • Fonds der Landesbanken und Girozentralen
  • Sicherungsfonds der Landesbausparkassen
  • Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e. V.
  • Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. (ESF)
  • Garantiefonds und Garantieverbund des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
  • Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken