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Rücklastschrift

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Rücklastschrift


Eine nicht eingelöste Lastschrift ist eine Rücklastschrift bzw. auch Lastschriftrückgabe. Gründe für eine Rücklastschrift können eine mangelnde Deckung des per Lastschrift zu belastenden Bankkontos sein. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass das angegebene Konto nicht (mehr) existiert, es kein lastschriftfähiges Konto (Sparkonto) ist oder der Zahlungspflichtige der Lastschrift widerspricht.

Bei einer Rücklastschrift wegen Widerspruch wird das Konto des Zahlungsempfängers belastet und der Transaktionsbetrag auf dem Konto des Zahlungspflichtigen wieder gutgeschrieben.

Welche Gebühren entstehen bei einer Rücklastschrift?

Grundsätzlich entstehen Bankgebühren für den Buchungsvorgang. Die Verteilung dieser Gebühren auf den Zahlungspflichtigen und den Zahlungsempfänger richten sich i.d.R. nach der lokalen Gesetzgebung.

Was kann ein Händler gegen Rücklastschriften tun?

Um unerwünschte Rücklastschriften zu verhindern, können die vom Käufer angegebenen Kontoverbindungen zunächst einer Plausibilitätsprüfung unterzogen werden. In weiteren Schritten ist es möglich, Features aus den Bereichen "Fraud Prevention“ zu nutzen. Dabei werden normalerweise Black- und Whitelisten aus internen und externen Applikationen eingesetzt. Die Analyse und Auswertung von kundenrelevanten Daten zur Risikoklassifizierung minimiert nachhaltig Zahlungsausfälle und die damit einhergehenden Rückbuchungskosten.

Sollte es dennoch zu Rücklastschriften kommen, kann ein Händler Mahnverfahren nutzen und Inkassounternehmen mit der Beitreibung beauftragen.