KYC ist die Abkürzung für Know Your Customer, auf Deutsch: kenne deinen Kunden. Das KYC - Prinzip ist eine vorgeschriebene Legitimationsprüfung von Kunden bei Kreditinstituten, Versicherungen und Finanzdienstleistern zur Verhinderung von Geldwäsche und weiteren illegalen Aktivitäten.
Die Grundlage für das KYC bildet die EU Geldwäsche-Richtlinie. Inhalt einer Prüfung nach KYC ist die Risikoklassifizierung und die Legitimation des Kunden anhand von Dokumenten zu seiner Person und seinem Unternehmen.
Bei einer KYC – Prüfung werden bei natürlichen Personen die Art der Berufstätigkeit und der Zweck der bevorstehenden Geschäftsbeziehung erfasst. Bei juristischen Personen wird u.a. die Gesellschaftsform, die Branche, Besitzverhältnisse, die Firmenstruktur usw. aufgenommen. KYC gilt auch bei politisch exponierten Personen (PEP), bei denen zusätzlich auch die politische Funktion und der Ausübungsort festgehalten werden.
Bei dieser Legitimationsprüfung wird ein KYC – Masterdokument erstellt. Alle an der Erstellung und ggf. späteren Änderung des Dokuments beteiligten Personen werden protokolliert, um auch hier eventuellen Missbrauch oder gezielte Falschinformationen zu unterbinden.
Das KYC ist Teil der Compliance eines Unternehmens und gilt als eine Formvorschrift.